Hochwertige Treppen aus Holz –
eine Bereicherung für jedes Haus

Eine Treppe gehört zu den prägenden Gestaltungsmerkmalen eines Gebäudes. Die einzuhaltenden Verhältnisse zwischen der Steigung, dem Austritt und der erforderlichen Kopfhöhe ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften und den Regeln der Baukunst. Für eine Wohnraumtreppe zum Beispiel, die gleichzeitig als Transportweg genutzt wird, sollten einfache Treppenformen, wie geradläufige oder viertelgewendelte Treppen gewählt werden, da sich sperrige Gegenstände so leicht transportieren lassen. Lesen Sie nachfolgend mehr über Treppen und uns als Treppenbauer.

Die 4 Treppen Grundformen für Innentreppen:

  • Gerade Treppen
  • 1/4-gewendelte Treppen
  • 1/2-gewendelte Treppen
  • Podesttreppen

Daneben gibt es unbegrenzt viele Sonderformen und Treppenarten wie zum Beispiel Spindeltreppen, Wangentreppen, Kragarmtreppen usw..

Eine unserer Innentreppen. Weitere finden Sie bei den jeweiligen Treppenarten:

Offene oder geschlossene Treppen

Die beiden Treppenarten unterscheiden sich in der Anordnung der Treppenstufen. Offen bedeutet, dass zwischen den einzelnen Treppenstufen keine Verbindung besteht. Bei der geschlossenen Treppe sind die Treppenstufen durch sogenannte Setzstufen verbunden und schließen damit den Zwischenraum.


Gesetzliche Vorschriften
In den Landesbauordnungen sind die Bauvorschriften für Treppen für den Hausbau in Deutschland geregelt. Für den Treppenbau ist die DIN 18065 maßgebend. Hier sind die Maße für Treppensteigung, Treppenauftritt, Treppenbreite und wie der Treppenlauf geregelt.

Die Treppenbreite
In einem Wohnhaus mit maximal 2 Wohnungen muss die Treppenbreite mindestens 80 cm betragen. Für Treppen zum Dachgeschoss oder Aufenthaltsräume ist eine Treppenbreite von 50 cm ausreichend.

Die Treppensteigung
Die Treppensteigung darf maximal 20 cm aber minimal 14 cm betragen.

Der Treppenauftritt
Die Tiefe der Treppenstufe muss mindestens 23 cm aber höchstens 37 cm betragen.

Das Treppenpodest
Nach höchstens 18 Stufen muss ein Treppenpodest errichtet werden. Die Tiefe des Podestes muss dabei mindestens 80 cm betragen.

Der Treppendurchgang
Der Treppendurchgang muss eine lichte Höhe von mindestens 2 m aufweisen. Der Seitenabstand von Treppenläufen und Treppenpodesten zur Wand und/oder Geländern darf nicht mehr als 6 cm betragen.

Die Geländerhöhe
In Wohngebäuden muss die Geländerhöhe mindestens 90 cm betragen.

Wendeltreppen
Innerhalb von Wohnungen müssen Stufen von Wendeltreppen im Abstand von 15 cm von der inneren Begrenzung einen Treppenauftritt von mindestens 10 cm haben.

Gehkomfort einer Treppe berechnen
Das richtige Schrittmaß ist ausschlaggebend für den Gehkomfort. Das Steigungsverhältnis, als die Relation zwischen Steigungshohe h und der Auftrittsbreite s. Dieses Maß orientiert sich an der Schrittlänge des Menschen und liegt zwischen 59 cm und 65 cm. Das Schrittmaß errechnet sich wie folgt: 2 x h + x = 59 – 65 cm. Günstig ist eine Stufenhöhe von h = 17 cm und Stufenbreite s = 29 cm.

Unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und unter Einbezug der persönlichen Vorlieben, wird jede Treppe zu einem Schmuckstück und zu einer Bereicherung für jedes Haus.

Vertrauen Sie auf uns als Treppenbauer aus Longuich bei Trier, Bitburg in der Nähe von Luxemburg.